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Geburtsurkunde
Beschreibung
Mit diesem Dienst können Sie bei der Gemeindeverwaltung, bei der eine Geburt registriert wurde, einen Antrag auf die Ausstellung einer Kopie der Geburtsurkunde stellen. Letztere kann sich für bestimmte Behördengänge als notwendig erweisen, wie z.B.:
- standesamtliche Trauung, Partnerschaft,
- Antrag auf Familienleistungen,
- oder auch Anträge auf Wohnungsbeihilfe.
Behördengänge
Ihr Antrag wird an das Standesamt der Geburtsgemeinde weitergeleitet. Nach der Weiterleitung hat Ihre Anfrage den Status „Übermittelt“. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wird, wechselt der Status zu „In Bearbeitung. Sobald Ihr Dokument fertig ist, werden Sie per E-Mail und/oder SMS benachrichtigt. Die Geburtsurkunde wird Ihnen in Kürze per Post zugesandt. Ihr Antrag erhält danach den Status "Beendet".
Weitere Auskünfte
Weitere Informationen zu diesem Teledienst finden Sie auf der Website : http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/certificats/etat-civil-authentification/etat-civil/acte-naissance/index.html
Zugang zu diesem Behördengang