Die elektronische Unterschrift ist ein Instrument, mit dem die
Integrität eines elektronischen Dokuments garantiert wird und das dessen
Urheber authentifiziert, vergleichbar mit der handschriftlichen Unterzeichnung
eines Dokuments in Papierform.
Gemäß Artikel 1322-1 und Artikel 1322-2 des Code Civil (Bürgerliches
Gesetzbuch) hat die elektronische Unterschrift für jede Privaturkunde dieselbe
Rechtskraft wie die eigenhändige Unterschrift. Artikel 6 des Gesetzes vom 14.
August 2000 über den elektronischen Geschäftsverkehr sieht vor, dass die
elektronische Unterschrift aus einem Satz von Daten besteht, die untrennbar mit
der Urkunde verbunden sind, deren Integrität garantieren und die Bedingungen
des ersten Absatzes dieses Artikels erfüllen. Somit ist die elektronische
Unterschrift nur in Verbindung mit einem LuxTrust- oder entsprechenden
Zertifikat gültig, das ihre Integrität garantiert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rubrik FAQ von LuxTrust.