Hilfe Behördengänge

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Nur Sie allein können dank der „TanCard“ Zugang zu dieser Rubrik erhalten. In Kürze wird die Identifizierung/Authentifizierung ebenfalls über LuxTrust möglich sein.

Mit einem Klick auf „Behördengänge“ gelangen Sie in die Rubrik Behördengänge Ihrer Gemeinde. Sie haben außerdem Zugang zu Ihrem Konto (bereits gestellte oder laufende Anträge, finanzielle Situation gegenüber der Gemeinde) und könne Ihre Rechnungen online zahlen.

Empfang am Online-Schalter Ihrer Gemeinde

Die Behördengänge können jederzeit ausgeführt werden, auch außerhalb der Geschäftszeiten der Gemeindeverwaltung sowie am Wochenende und an Feiertagen.

Es können mehrere Behördengänge von Anfang bis Ende komplett online abgewickelt werden.

Bei bestimmten Behördengängen ist dies noch nicht möglich, Sie können jedoch das erforderliche Formular herunterladen, ausdrucken, die erforderlichen Angaben eintragen und dann bei Ihrer Gemeinde abgeben oder per Post zusenden.

Der Menüpunkt „Behördengänge“

Vier Arten von Behördengängen für:

  • Meine Wohnung
  • Mein Haushalt
  • Meine Service-Schecks (CSA)
  • Mein Leben als Gemeindemitglied

Ferner ein Überblick über meine Anträge, Rechnungen – kurz gesagt „Mein Konto“ mit der Möglichkeit der Online-Zahlung.

Die Möglichkeiten der Online-Behördengänge sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Für jede Art von Behördengang ist es möglich

  • ihn entweder am PC einzuleiten und ihn Schritt für Schritt zu verfolgen,
  • oder das vorausgefüllte Formular herunterzuladen, zu Hause auszudrucken und auszufüllen…

Die erste Möglichkeit wird durch ein kleines Rechteck mit Strichen oder Linien angezeigt, die zweite durch ein „U“ mit einem kleinen Pfeil nach unten.

Beispiele:

Unter „Bevölkerung“ ist der Behördengang zur Erlangung einer „Zollfreiheitsbescheinigung“ ein Verwaltungsverfahren, das komplett online erledigt werden kann.

Dagegen ist unter „Wahlen“, „Anmeldung für die Briefwahl“ ein Formular anforderbar, das bereits mit Ihrem Namen versehen ist, das Sie jedoch ausdrucken und ausfüllen müssen, bevor Sie es einschicken oder im Gemeindehaus einreichen.